Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Aufträge zwischen der David Kaltenbach, Maximilian Mahal GbR, im Folgenden “Studio Boost” genannt, und dem Kunden. Alle Leistungen und Angebote durch Studio Boost erfolgen ausschließlich aufgrund die- ser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1. Vertragsschluss
1.1 Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran einen Monat nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns. Durch den Kunden geänderte Angebote gelten als rechtlich neues Angebot des Kunden und erfordern immer eine ausdrückliche Annahme von Studio Boost; eine Leistungserbringung gilt dabei nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots. Mündliche Sondervereinbarungen müssen per E-Mail oder per Brief erfolgen und schriftlich fixiert werden.
2. Urheber und Nutzungsrechte
2.1 Jeder erteilte Auftrag ist, soweit nicht reine Beratungsleistungen erbracht werden, ein Urheberwerkvertrag nach § 631 BGB, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Ideen, Entwürfe, Konzepte, grafische und technische Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Die geleisteten Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Studio Boost weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt von Studio Boost, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht explizit vereinbart worden, gilt eine Vergütung in Höhe von 20.000 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer als vereinbart. Wiederholungen oder Mehrfachnutzungen sind kostenpflichtig und bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Studio Boost.
2.4 Studio Boost überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung bzw. muss sich eindeutig aus dem Auftrag ergeben. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt.
2.5 Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.6 Alle Werke werden immer nur für juristisch eigenständige Unternehmen oder Personen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Studio Boost.
2.7 Alle von Studio Boost erbrachten Leistungen dürfen in Verbindung mit der Nennung des Kunden und auch bei Vereinbarung exklusiver Nutzungsrechte nach Veröffentlichung dieser Leistungen durch den Kunden von Studio Boost zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden; sind die Leistungen nicht veröffentlicht, ist für Eigenwerbung durch Studio Boost die Zustimmung des Kunden erforderlich.
3. Leistungsumfang und Pflichten der Parteien
3.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und stilistischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche einzubindenden Texte, Grafiken, technische Komponenten oder sonstige Inhaltselemente vor Produktionsbeginn zu übergeben. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Studio Boost behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.2 Studio Boost garantiert, über alle nach dem Vertrag eingeräumten Rechte für die vereinbarte Laufzeit zu verfügen und dass sämtliche Eigenleistungen von Studio Boost, die der Kunde im Rahmen des Vertrages erhält, nicht mit Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten Dritter belastet sind.
3.3 Im Übrigen obliegt es dem Kunden, zu prüfen und sicherzustellen, dass die Leistungen von Studio Boost keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht ver- stoßen, insbesondere keine Persönlichkeits-, Marken-, oder sonstige Rechte verletzen noch wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen können. Studio Boost schuldet insoweit weder eine Prüfung noch schuldet Studio Boost insoweit die Zulässigkeit der Leistungen.
3.4 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an Studio Boost übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt sein, stellt er Studio Boost von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3.5 Kann ein erteilter Auftrag durch vom Kunden zu vertretende Umstände nicht oder nicht termingerecht bearbeitet werden, so wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe fällig und der Kunde haftet Studio Boost für ggf. angefallene Vorarbeiten, Planungskosten, Auslagen und Fremdkosten. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein bei verzögerter oder ausbleibender Materiallieferung durch den Kunden oder bei fehlender sonstiger notwendiger Mitwirkung nach der Auftragserteilung. Zur Mitwirkungspflicht des Kunden gehört auch die eindeutige Benennung eines entscheidungsbefugten Mitarbeiters und ggf. eines Stellvertreters bei Abwesenheit. Bei mangelnder Mitwirkung des Kunden behält sich Studio Aup die sofortige, fristlose Kündigung des Vertragsver- hältnisses vor.
3.6 Bei den von Studio Boost dem Kunden vorgelegten Entwürfen und Konzepten, insbesondere auch bei solchen im Rahmen von Pitches, handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse von Studio Boost. Der Kunde verpflichtet sich, solche Entwürfe und Konzepte, auch wenn sie urheberrechtlich nicht geschützt sind, ohne Zustimmung von bzw. ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Studio Boost weder zu vervielfältigen, noch Dritten zu übermitteln oder zugänglich zu machen. Dritte sind nicht Organe und Mitarbeiter des Kunden sowie mit dem Kunden verbundene Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter, sofern sie mit dem Entwürfen und Konzepten notwendigerweise zu befassen sind und sich selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Bei Zuwiderhandlung ist Studio Boost berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der von Studio Boost in einem den Entwürfen bzw. Konzepten zu Grunde liegenden Angebot vorgesehenen Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht in dieser Form in einem Angebot von Studio Boost vorgesehen gewesen, gilt eine Vergütung in Höhe von 20.000 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer als vereinbart.
4. Vergütung
4.1 Entwürfe und Ausarbeitungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungs- rechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der genannten Honorare, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2 Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Studio Boost berechtigt, für die tatsächliche Nutzung nachträglich eine angemessene Vergütung zu verlangen.
4.3 Alle Ausarbeitungen sowie sämtliche Tätigkeiten, die Studio Boost für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig und mit einem Stundensatz in Höhe von 90 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer pro Arbeitsstunde zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Fälligkeit der Vergütung
5.1 Das Arbeitszeithonorar ist bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Erstreckt sich der Auftrag über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, wird das Arbeitszeithonorar in Teilrechnungen jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt. Das Honorar ist ab Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit des Nutzungshonorars ist bei Ablieferung des Werkes fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in einer gesonderten Nut- zungsrechtsregelung vereinbart wurde.
6. Sonderleistungen, Spesen und Reisekosten
6.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen und Ausarbeitungen werden nach dem Zeitaufwand entsprechend des geltenden Stundensatzes von 90 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer gesondert berechnet, es sei denn, es handelt sich um sachlich begründete Einzelkorrekturen bzw. Nachbesserungen nach konkreten Vorgaben, soweit dies vor Beginn der Auftragsbearbeitung vereinbart war, und nicht um Autorenkorrekturen; Autorenkorrekturen sind von Kunden verlangte Änderungen an vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhaltselemente nach Produk- tionsbeginn.
6.2 Studio Boost ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen, soweit Studio Boost vom Kunden entsprechend bevollmächtigt wurde. Der Kunde erteilt eine entsprechende Vollmacht automatisch mit der Auftragsvergabe, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind. Kauft Studio Boost Fremdleistungen ein, wird Studio Boost die Erbringer von Fremdleistungen sorgfältig auswählen und überwachen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung von solchen Aufträgen an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen von Studio Boost sind, übernimmt Studio Boost über die Auswahl- und Überwachungspflicht hinaus keine (Eigen-)Haftung, wird jedoch auf Verlangen alle Studio Boost etwaig zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber beauftragten Dritten an den Kunden abtreten. Im Innenverhältnis vergibt Studio Boost alle Aufträge im Namen und auf Rechnung des Kunden, auch wenn Studio Boost nach außen hin im eigenen Namen auftritt.
6.3 Reisezeiten außerhalb Berlins, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Kunden abgesprochen sind oder einen eindeutigen Bestandteil des Auftrages bilden, sind vom Kunden zum jeweils gültigen halben Tagessatz zu erstatten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Für Ausarbeitungen, Entwürfe usw. werden die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck im notwendigen Umfang eingeräumt, nicht aber die Eigentumsrechte übertragen.
8. Haftung
8.1 Studio Boost verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt durchzuführen. Insbesondere ihm überlassene Unterlagen sind von Studio Boost sorgfältig und vertraulich zu behandeln.
8.2 Studio Boost haftetaußer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die marken- rechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten haftet Studio Boost nicht.
8.3 Mit der schriftlichen Genehmigung von Konzepten, Ideen, Entwürfen, Texten usw. durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Aussagen, Inhalten und Zusammenstellungen.
8.4 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
8.5 Die Genehmigung von Konzepten, Ideen, Entwürfen, Texten usw. durch den Kunden sowie die Freigabe von Arbeiten erfolgt schriftlich. Mündliche Absprachen sind nichtig.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Studio Boost.
9.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Auf Verträge zwischen Studio Boost und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
9.4 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von Studio Boost.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Aufträge zwischen der David Kaltenbach, Maximilian Mahal GbR, im Folgenden “Studio Boost” genannt, und dem Kunden. Alle Leistungen und Angebote durch Studio Boost erfolgen ausschließlich aufgrund die- ser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1. Vertragsschluss
1.1 Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran einen Monat nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns. Durch den Kunden geänderte Angebote gelten als rechtlich neues Angebot des Kunden und erfordern immer eine ausdrückliche Annahme von Studio Boost; eine Leistungserbringung gilt dabei nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots. Mündliche Sondervereinbarungen müssen per E-Mail oder per Brief erfolgen und schriftlich fixiert werden.
2. Urheber und Nutzungsrechte
2.1 Jeder erteilte Auftrag ist, soweit nicht reine Beratungsleistungen erbracht werden, ein Urheberwerkvertrag nach § 631 BGB, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Ideen, Entwürfe, Konzepte, grafische und technische Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Die geleisteten Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Studio Boost weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt von Studio Boost, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht explizit vereinbart worden, gilt eine Vergütung in Höhe von 20.000 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer als vereinbart. Wiederholungen oder Mehrfachnutzungen sind kostenpflichtig und bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Studio Boost.
2.4 Studio Boost überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung bzw. muss sich eindeutig aus dem Auftrag ergeben. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt.
2.5 Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.6 Alle Werke werden immer nur für juristisch eigenständige Unternehmen oder Personen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Studio Boost.
2.7 Alle von Studio Boost erbrachten Leistungen dürfen in Verbindung mit der Nennung des Kunden und auch bei Vereinbarung exklusiver Nutzungsrechte nach Veröffentlichung dieser Leistungen durch den Kunden von Studio Boost zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden; sind die Leistungen nicht veröffentlicht, ist für Eigenwerbung durch Studio Boost die Zustimmung des Kunden erforderlich.
3. Leistungsumfang und Pflichten der Parteien
3.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und stilistischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche einzubindenden Texte, Grafiken, technische Komponenten oder sonstige Inhaltselemente vor Produktionsbeginn zu übergeben. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Studio Boost behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.2 Studio Boost garantiert, über alle nach dem Vertrag eingeräumten Rechte für die vereinbarte Laufzeit zu verfügen und dass sämtliche Eigenleistungen von Studio Boost, die der Kunde im Rahmen des Vertrages erhält, nicht mit Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten Dritter belastet sind.
3.3 Im Übrigen obliegt es dem Kunden, zu prüfen und sicherzustellen, dass die Leistungen von Studio Boost keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht ver- stoßen, insbesondere keine Persönlichkeits-, Marken-, oder sonstige Rechte verletzen noch wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen können. Studio Boost schuldet insoweit weder eine Prüfung noch schuldet Studio Boost insoweit die Zulässigkeit der Leistungen.
3.4 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an Studio Boost übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt sein, stellt er Studio Boost von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3.5 Kann ein erteilter Auftrag durch vom Kunden zu vertretende Umstände nicht oder nicht termingerecht bearbeitet werden, so wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe fällig und der Kunde haftet Studio Boost für ggf. angefallene Vorarbeiten, Planungskosten, Auslagen und Fremdkosten. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein bei verzögerter oder ausbleibender Materiallieferung durch den Kunden oder bei fehlender sonstiger notwendiger Mitwirkung nach der Auftragserteilung. Zur Mitwirkungspflicht des Kunden gehört auch die eindeutige Benennung eines entscheidungsbefugten Mitarbeiters und ggf. eines Stellvertreters bei Abwesenheit. Bei mangelnder Mitwirkung des Kunden behält sich Studio Aup die sofortige, fristlose Kündigung des Vertragsver- hältnisses vor.
3.6 Bei den von Studio Boost dem Kunden vorgelegten Entwürfen und Konzepten, insbesondere auch bei solchen im Rahmen von Pitches, handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse von Studio Boost. Der Kunde verpflichtet sich, solche Entwürfe und Konzepte, auch wenn sie urheberrechtlich nicht geschützt sind, ohne Zustimmung von bzw. ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Studio Boost weder zu vervielfältigen, noch Dritten zu übermitteln oder zugänglich zu machen. Dritte sind nicht Organe und Mitarbeiter des Kunden sowie mit dem Kunden verbundene Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter, sofern sie mit dem Entwürfen und Konzepten notwendigerweise zu befassen sind und sich selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Bei Zuwiderhandlung ist Studio Boost berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der von Studio Boost in einem den Entwürfen bzw. Konzepten zu Grunde liegenden Angebot vorgesehenen Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht in dieser Form in einem Angebot von Studio Boost vorgesehen gewesen, gilt eine Vergütung in Höhe von 20.000 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer als vereinbart.
4. Vergütung
4.1 Entwürfe und Ausarbeitungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungs- rechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der genannten Honorare, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2 Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Studio Boost berechtigt, für die tatsächliche Nutzung nachträglich eine angemessene Vergütung zu verlangen.
4.3 Alle Ausarbeitungen sowie sämtliche Tätigkeiten, die Studio Boost für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig und mit einem Stundensatz in Höhe von 90 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer pro Arbeitsstunde zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Fälligkeit der Vergütung
5.1 Das Arbeitszeithonorar ist bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Erstreckt sich der Auftrag über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, wird das Arbeitszeithonorar in Teilrechnungen jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt. Das Honorar ist ab Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit des Nutzungshonorars ist bei Ablieferung des Werkes fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in einer gesonderten Nut- zungsrechtsregelung vereinbart wurde.
6. Sonderleistungen, Spesen und Reisekosten
6.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen und Ausarbeitungen werden nach dem Zeitaufwand entsprechend des geltenden Stundensatzes von 90 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer gesondert berechnet, es sei denn, es handelt sich um sachlich begründete Einzelkorrekturen bzw. Nachbesserungen nach konkreten Vorgaben, soweit dies vor Beginn der Auftragsbearbeitung vereinbart war, und nicht um Autorenkorrekturen; Autorenkorrekturen sind von Kunden verlangte Änderungen an vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhaltselemente nach Produk- tionsbeginn.
6.2 Studio Boost ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen, soweit Studio Boost vom Kunden entsprechend bevollmächtigt wurde. Der Kunde erteilt eine entsprechende Vollmacht automatisch mit der Auftragsvergabe, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind. Kauft Studio Boost Fremdleistungen ein, wird Studio Boost die Erbringer von Fremdleistungen sorgfältig auswählen und überwachen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung von solchen Aufträgen an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen von Studio Boost sind, übernimmt Studio Boost über die Auswahl- und Überwachungspflicht hinaus keine (Eigen-)Haftung, wird jedoch auf Verlangen alle Studio Boost etwaig zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber beauftragten Dritten an den Kunden abtreten. Im Innenverhältnis vergibt Studio Boost alle Aufträge im Namen und auf Rechnung des Kunden, auch wenn Studio Boost nach außen hin im eigenen Namen auftritt.
6.3 Reisezeiten außerhalb Berlins, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Kunden abgesprochen sind oder einen eindeutigen Bestandteil des Auftrages bilden, sind vom Kunden zum jeweils gültigen halben Tagessatz zu erstatten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Für Ausarbeitungen, Entwürfe usw. werden die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck im notwendigen Umfang eingeräumt, nicht aber die Eigentumsrechte übertragen.
8. Haftung
8.1 Studio Boost verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt durchzuführen. Insbesondere ihm überlassene Unterlagen sind von Studio Boost sorgfältig und vertraulich zu behandeln.
8.2 Studio Boost haftetaußer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die marken- rechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten haftet Studio Boost nicht.
8.3 Mit der schriftlichen Genehmigung von Konzepten, Ideen, Entwürfen, Texten usw. durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Aussagen, Inhalten und Zusammenstellungen.
8.4 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
8.5 Die Genehmigung von Konzepten, Ideen, Entwürfen, Texten usw. durch den Kunden sowie die Freigabe von Arbeiten erfolgt schriftlich. Mündliche Absprachen sind nichtig.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Studio Boost.
9.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Auf Verträge zwischen Studio Boost und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
9.4 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von Studio Boost.
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Kurfürstenstraße 143
10785 Berlin, Germany
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